§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der heutz GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Gesellschaft stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der Gesellschaft sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus dem konkreten Angebot nichts Abweichendes ergibt.
(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Gesellschaft annimmt oder wenn die Gesellschaft einen Auftrag des Kunden schriftlich oder per E-Mail bzw. konkludent durch Zurverfügungstellung der Leistung bestätigt.
(3) Mit der Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde die AGB der Gesellschaft. Die AGB können jederzeit unter dem Link www.heutz-energieberatung.de/agb aufgerufen werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
§ 3 Leistungen
(1) Die Gesellschaft erbringt Beratungs- und Planungsleistungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Art und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot der Gesellschaft.
(2) Soweit es sich bei den von der Gesellschaft angebotenen Leistungen um Leistungen handelt, für die die Qualifikation als Energieeffizienz Experte notwendig ist, werden diese durch MitarbeiterInnen der Gesellschaft mit entsprechender Qualifikation und Unabhängigkeit durchgeführt. Diese treten nach außen, insbesondere auch gegenüber den Förderinstitutionen, als verantwortliche Energieeffizienz Experten auf. Die zertifizierten Energieeffizienz Experten sind entweder über die Gesellschaft oder für sich selbst gegen etwaige Schäden berufshaftpflichtversichert.
(3) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, ihre Leistungspflichten gegenüber dem Kunden durch einen hinreichend qualifizierten Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.
(4) Der für die Konditionen einer Förderung relevante Stichtag ist der Tag der Antragstellung (BAFA und KfW). Eine Anpassung bei sich danach ändernden Förderrichtlinien erfolgt nicht. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden auf mögliche Änderungen der Förderbedingungen in der Zukunft hinzuweisen.
(5) Wird ein durch die Gesellschaft gestellter Förderantrag nicht genehmigt, wird dem Kunden die für die Stellung des Förderantrages geleistete Vergütung zurückerstattet. Sollte die Förderung nicht genehmigt werden, weil der Kunde oder der ausführende Fachbetrieb die Förderkriterien im Rahmen der Umsetzung nicht einhält, so entfällt der Anspruch auf Rückerstattung. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Genehmigung eines Förderantrages.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Durchführung des Vertrages im gebotenen Umfang zu fördern.
(2) Alle für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen und Vollmachten stellt der Kunde der Gesellschaft rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung. An den zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Bilder, Texte, Planunterlagen) sowie an anderen geschützten Inhalten räumt der Kunde der Gesellschaft unentgeltlich das nichtausschließliche, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, frei übertragbare Recht zur Nutzung und Verwertung ein.
(3) Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben und Informationen der Wahrheit entsprechen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zur Person (Klarnamen, Unternehmensdaten) sowie zum Gebäude und zum jeweiligen Projekt. Über Änderungen seiner Daten, die für die Durchführung des Vertrages relevant sind (insbesondere Namens- oder Inhaberwechsel, Änderung der Rechtsform und Anschrift), informiert der Kunde die Gesellschaft unverzüglich in Textform (E-Mail) oder in Schriftform.
(4) Soweit zur Leistungserbringung Vor-Ort-Termine nötig sind, verpflichtet sich der Kunde, der Gesellschaft bzw. deren Erfüllungsgehilfen den erforderlichen Zugang zum Leistungsort zu verschaffen.
(5) Soweit der Kunde Fördermittel selbst beantragt, hat er die Gesellschaft rechtzeitig und umfassend hierüber zu informieren.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die Leistungen der Gesellschaft ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
(2) Die Gesellschaft stellt dem Kunden eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail bzw. E-Rechnung) aus. Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen (z.B. Erstellung und Zusendung bzw. Übergabe von Sanierungsfahrplänen, Förderanträgen etc.).
(3) Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Rechnungsbeträge jeweils mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Kalendertagen zahlbar auf ein von der Gesellschaft benanntes Konto. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug.
(4) Soweit die Auszahlung etwaiger Fördermittel unmittelbar an die Gesellschaft vereinbart ist, reduziert sich der vom Kunden geschuldete Rechnungsbetrag um diesen Förderungsbetrag. Die Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, dem Kunden den Förderungsbetrag gesondert in Rechnung zu stellen, sofern dieser seine Mitwirkungspflichten (§ 4) verletzt und daher keine abschließende Bearbeitung der Dienstleistung oder keine Erstellung des Verwendungsnachweises möglich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn 4 Wochen nach Aufforderung durch die Gesellschaft kein abschließendes Beratungsgespräch möglich war und/ oder nötige Unterlagen und Vollmachten nicht durch den Kunden zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Ermächtigung der Auszahlung, Erklärung nach Durchführung).
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, vor der Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung vom Kunden zu verlangen.
§ 6 Vertragsdauer, vorzeitige Beendigung des Vertrages, Rücktritt
(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit kündigen.
(2) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Kündigt der Kunde den Vertrag vor der vollständigen Leistungserbringung durch die Gesellschaft, erhält die Gesellschaft für die bis dahin beauftragten Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat. Die ersparten Aufwendungen werden pauschal mit 50 % der vereinbarten Vergütung bewertet, sofern nicht aus dem konkreten Angebot anderes hervorgeht (z.B. durch erbrachte Teilleistungen). Beiden Parteien steht der Nachweis offen, dass tatsächlich geringere bzw. höhere Aufwendungen erspart werden.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für die Gesellschaft besteht ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann, wenn der Kunde eine ihm obliegende Pflicht unterlässt und dadurch die vertragsgemäße Leistungserbringung wesentlich erschwert oder unmöglich macht.
§ 7 Eigentumsrechte
Die Gesellschaft bleibt Inhaberin aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses überlassenen Plänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch die Gesellschaft angefertigt wurden. Ohne die Genehmigung der Gesellschaft dürfen die vorstehend bezeichneten Dokumente weder Dritten zugänglich gemacht noch durch den Kunden verwertet werden.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
(1) Für etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt.
(2) Für sämtliche Schäden, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, haftet die Gesellschaft nur dann, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft beruhen.
(3) Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Daten übernimmt die Gesellschaft keine Haftung. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen.
(4) Die Gesellschaft haftet nicht für die Gewährung und Auszahlung von Fördermitteln des BAFA, der KfW oder sonstiger Fördergeber. Insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für die Versagung einer Förderung, soweit diese auf eine unzureichende oder verspätete Information der Gesellschaft durch den Kunden zurückzuführen ist.
§ 9 Abtretung und Aufrechnung
(1) Die Gesellschaft ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen den Kunden an Dritte berechtigt.
(2) Dem Kunden ist die Abtretung von nicht auf Geld gerichteten Ansprüchen gegen die Gesellschaft nur nach deren vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet, es sei denn, ein schützenswertes Interesse der Gesellschaft an dem Abtretungsausschluss besteht nicht oder die berechtigten Belange des Kunden an der Abtretbarkeit des Anspruchs überwiegen das schützenswerte Interesse der Gesellschaft an dem Abtretungsausschluss.
(3) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Das Zurückbehaltungsrecht, insbesondere die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, bleibt davon unberührt.
§ 10 Kommunikation
(1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags stehenden Nachrichten und Informationen an die durch ihn im Rahmen des Vertragsschlusses angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.
(2) Ist nicht ausdrücklich die Kommunikation in Papierform vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Kommunikation über die von ihm angegebene E-Mail zu schaffen und deren Erreichbarkeit während der Laufzeit des Vertrags sicherzustellen.
(3) Für Rückfragen, Anliegen oder Beschwerden kann sich der Kunde jederzeit telefonisch (+ 49 2451 6110220) oder per E-Mail (info@heutz-energieberatung.de) an die Gesellschaft wenden.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten oder bekannt gewordenen Daten und Informationen des jeweils anderen Vertragsteils vertraulich zu behandeln und die jeweils geltenden Datenschutzvorschriften einzuhalten.
§ 12 Widerrufsrecht
(1) Schließt der Kunde den Vertrag mit der Gesellschaft per E-Mail, am Telefon oder bei sich zuhause zu einem Zweck, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, hat er das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
(2) Zur Wahrung der vorgenannten Frist ist eine eindeutige Erklärung (z.B. Brief, E-Mail oder telefonisch) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, gegenüber der Gesellschaft erforderlich. Die Frist wird gewahrt, wenn die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
(3) Der Widerruf ist zu richten an: heutz GmbH, Am Tripser Wäldchen 30, 52511 Geilenkirchen, Tel.: +49 2451 6110220, E-Mail: info@heutz-energieberatung.de.
(4) Widerruft der Kunde den Vertrag, hat die Gesellschaft alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen spätestens nach 14 Tagen ab dem Eingang der Mitteilung über den Widerruf zurückzugewähren. Die Rückzahlung erfolgt auf dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
(5) Der Kunde hat im Falle des Widerrufs alle Leistungen, die er bis zu seinem Widerruf von der Gesellschaft erhalten hat, spätestens innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Materialien nicht ohne Zerstörung entfernen, muss der Kunde Wertersatz dafür bezahlen.
(6) Beginnt die Gesellschaft auf Verlangen des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, hat der Kunde hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen, die dem Anteil der bis zur Ausübung des Widerrufsrechts erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht.
(7) Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung, wenn der Kunde vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Gesellschaft mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Gesellschaft erlischt.
§ 13 Alternative Streitbeilegung
Die Gesellschaft nimmt an Streitschlichtungsverfahren nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
(4) Ist der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person, ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen ihm und der Gesellschaft der Sitz der Gesellschaft.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen, die in diesen AGB getroffen wurden, ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am ehesten entspricht und die rechtlich zulässig ist.
Stand: 01.02.2025