KfW-Förderprogramme für Neubau, Sanierung und Kauf – Ein Überblick in 2026
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt Bauherren, Käufer und Eigentümer mit einer Vielzahl an Förderprogrammen rund um Neubau, Sanierung und energetische Modernisierung von Wohngebäuden. Die Förderinstrumente reichen von klassischen zinsgünstigen Krediten für Bau und Kauf über Programme mit klar definierten energetischen Effizienzstandards bis hin zu Zuschüssen und Ergänzungskrediten für einzelne Maßnahmen wie Heizungsanlagen, Dämmung, Fenster oder Lüftungstechnik.
Ziel aller Programme ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen in klimafreundliche Gebäude wirtschaftlich abzusichern. Die Förderlandschaft ist dabei bewusst differenziert aufgebaut: Je nach Vorhaben, Gebäudetyp, Nutzungsart und Zielgruppe kommen unterschiedliche Programme mit spezifischen Anforderungen und Schwerpunkten infrage.
Bevor die einzelnen Programme im Detail vorgestellt werden, lohnt sich ein Blick auf die grundlegenden Prinzipien, die für nahezu alle KfW-Förderungen gelten.
Grundprinzipien und Hinweise zur KfW-Förderung
Bei allen KfW-Programmen gilt: Fördermittel müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Das bedeutet, dass die Antragstellung für Neubau, Sanierung oder Einzelmaßnahme unbedingt vor dem ersten Spatenstich, Auftrag oder Materialkauf erfolgen muss. Nur so ist die Förderfähigkeit sichergestellt.
Die Förderprogramme sind eng mit den technischen Mindestanforderungen verknüpft, insbesondere im Bereich Energieeffizienz. Dazu gehören unter anderem:
• Effizienzhaus-Standards (EH40, EH55, EH85 etc.): Diese definieren den zulässigen Primärenergiebedarf sowie den Wärmeschutz der Gebäudehülle
• Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Kühlung und Warmwasserbereitung müssen die jeweiligen Förderkriterien erfüllen
• Bauphysikalische Anforderungen: Luftdichtheit, Dämmung, Feuchteschutz und sommerlicher Wärmeschutz werden überprüft
• CO₂-Nachweis: Für klimafreundliche Neubauten muss der Lebenszyklus des Gebäudes geringe Treibhausgasemissionen aufweisen. Bei bestimmten Förderstufen, z. B. EH40 QNG-PLUS, wird ein Nachhaltigkeitszertifikat benötigt
Die Einhaltung der Anforderungen wird durch einen Energieberater oder Experten für Energieeffizienz bestätigt. Zudem ist die fachtechnische Baubegleitung bei sämtlichen Programmen sinnvoll, um sicherzustellen, dass das Gebäude nach Fertigstellung die Voraussetzungen der KfW erfüllt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kombination von Programmen: So können beispielsweise Neubau- oder Sanierungsvorhaben gleichzeitig durch Kredite und Zuschüsse aus verschiedenen KfW-Programmen gefördert werden. Die konkrete Auswahl und Kombination hängt von der Art des Vorhabens, der Zielgruppe und den finanziellen Möglichkeiten ab. Eine individuelle Beratung ist daher empfehlenswert, um maximale Förderbeträge und optimale Tilgungszuschüsse zu erhalten.
Auch Einzelmaßnahmen, wie Dämmung, neue Fenster, Heizungsmodernisierung oder Lüftungsanlagen, können gefördert werden. Programme wie KfW 358 und 359 bieten ergänzende Kredite, wenn bereits ein Zuschuss bewilligt ist.
Darüber hinaus sind die Programme flexibel hinsichtlich der Zielgruppen. Während einige Förderungen nur für selbstnutzende Eigentümer oder Familien mit Kindern vorgesehen sind (z. B. KfW 300), können andere Programme wie KfW 298, KfW 359 oder KfW 296 auch für Investoren, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder kommunale Träger beantragt werden. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten, sowohl für private Bauherren als auch für institutionelle Investoren.
KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
Zweck
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, Neubau oder Kauf, über zinsgünstige Kredite. Der Fokus liegt auf der Finanzierung, nicht auf energetischen Vorgaben.
Charakteristik
• Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank
• Flexibel einsetzbar für Neubau, Kauf oder Grundstückserwerb
Mindestziele
• Keine speziellen energetischen Anforderungen
• Eigennutzung als Hauptwohnsitz erforderlich
Einsatzbereich
• Neubau oder Kauf von Wohnimmobilien für Familien oder Einzelpersonen
KfW 300 – Wohneigentum für Familien – Neubau
Zweck
Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden beim Neubau eines selbstgenutzten Wohngebäudes mit hohem energetischem Standard und Klimafreundlichkeit.
Charakteristik
• Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank
• Fokus auf energieeffizientem Neubau unter Berücksichtigung des Gebäude-Lebenszyklus
Mindestziele
• Effizienzhaus-Standard 40 (EH40) muss erreicht werden
• Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse
• CO₂-Emissionen im Lebenszyklus müssen den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) entsprechen
Voraussetzungen
• Eigentümer oder Mit-Eigentümer (mindestens 50 % Anteil)
• Mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt
• Keine weitere Wohnimmobilie in Deutschland
• Maximaler Haushaltseinkommen: 90.000 € für ein Kind, plus 10.000 € je weiteres Kind
Einsatzbereich
• Neubauten für Familien, die klimafreundlich und energieeffizient gebaut werden sollen
KfW 308 – Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb
Zweck
Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien mit energetischer Sanierungspflicht.
Charakteristik
• Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank
• Kombination aus Kauf und verpflichtender Sanierung
Mindestziele
• Sanierung muss mindestens den Effizienzhaus-Standard 85 EE erreichen (Erneuerbare-Energien-Variante)
• Nachweis durch einen Energieberater oder Sachverständigen
Voraussetzungen
• Eigennutzung der Immobilie
• Haushalt mit mindestens einem Kind
• Einkommensgrenzen abhängig von Haushaltsgröße
Einsatzbereich
• Bestandsimmobilien, die nach Erwerb energetisch modernisiert werden
KfW 261 – Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)
Zweck
Förderung der energetischen Sanierung bestehender Wohngebäude, damit diese Effizienzhaus-Standards erfüllen.
Charakteristik
- Kredit mit Tilgungszuschuss abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard
- Umfasst komplette Sanierungen, nicht einzelne Maßnahmen
Mindestziele
- Effizienzhaus-Stufe nach GEG (z. B. EH55, EH70)
- Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust müssen den Anforderungen entsprechen
- Nachweise durch Energieberater erforderlich
Einsatzbereich
- Komplettsanierung von Bestandsgebäuden für Wohn- und Nichtwohngebäude
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Zweck
Förderung des Neubaus oder Erstkaufs von klimafreundlichen, flächenoptimierten Wohngebäuden in Deutschland, mit Fokus auf niedrige Lebenszykluskosten.
Charakteristik
- Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank
- Fokus auf Niedrigpreissegment mit hoher Energieeffizienz
- Einhaltung der Vorgaben wird durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt
Mindestziele
- Mindestens Effizienzhaus 55 (EH55)
- CO₂-Emissionen über Lebenszyklus müssen niedrig sein
- Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen je Wohnfläche
- Keine fossilen Heizsysteme oder Biomasse
- Lebenszykluskosten dürfen definierte Grenzwerte nicht überschreiten
Zielgruppen
- Privatpersonen, WEG, Einzelunternehmer, Freiberufler
- Unternehmen, kommunale Träger
- Gemeinnützige Organisationen und juristische Personen des Privatrechts
Einsatzbereich
- Neubauten oder Eigentumswohnungen mit hoher Klimafreundlichkeit und Flächenoptimierung
KfW 297 & 298 – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
Zweck
Förderung des Neubaus und des Erstkaufs von klimafreundlichen Wohngebäuden in Deutschland. Ziel ist die Errichtung von Wohngebäuden mit sehr hohem energetischem Standard, geringen Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus und ohne fossile Heizsysteme.
Die Programme unterscheiden sich ausschließlich in der Nutzungsart:
• KfW 297: selbstgenutzte Wohngebäude
• KfW 298: nicht selbstgenutzte Wohngebäude (z. B. Vermietung, Kapitalanlage)
Charakteristik
• Zinsgünstiger Kredit über die Hausbank
• Fokus auf klimafreundlichen Neubau mit deutlich reduziertem Energiebedarf
• Förderung verschiedener Effizienzhaus-Stufen
• Ausschluss fossiler Heizsysteme
• Optional: zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Einhaltung der technischen Mindestanforderungen wird durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz bestätigt
• Bei QNG-Stufen zusätzliche Bestätigung durch eine Beraterin oder einen Berater für Nachhaltigkeit
Mindestziele
Ein Wohngebäude ist förderfähig, wenn es – abhängig von der gewählten Förderstufe – folgende Anforderungen erfüllt:
Energetischer Standard
• Effizienzhaus 55 (aktuell zeitlich befristet förderfähig)
• Effizienzhaus 40
• Effizienzhaus 40 mit QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM
Weitere technische Anforderungen
• Keine Beheizung mit Öl, Gas oder Biomasse
• Bei EH40: Nachweis sehr niedriger Treibhausgasemissionen über den gesamten Gebäudelebenszyklus
• Bei QNG-Stufen: Erfüllung zusätzlicher Anforderungen an ökologische, ökonomische und soziokulturelle Nachhaltigkeit
• Nachweisführung gemäß den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der KfW
Zielgruppen
KfW 297 (selbstgenutzt):
• Privatpersonen und selbstnutzende Eigentümer
• WEG, Einzelunternehmer und Freiberufler
KfW 298 (nicht selbstgenutzt):
• Privatpersonen (z. B. Vermieter)
• Unternehmen, kommunale Träger und WEG
• Juristische Personen des Privatrechts sowie öffentliche Einrichtungen
Einsatzbereich
• Neubau oder Erstkauf von Wohngebäuden mit sehr hoher Energieeffizienz
• Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen
KfW 358 & 359 – Ergänzungskredit (Einzelmaßnahmen)
Mit den Programmen 358 (Privatpersonen) und 359 (alle Investierenden) werden Einzelmaßnahmen gefördert, für die bereits ein Zuschuss oder Bewilligung vorliegt.
Voraussetzung:
- Zuschusszusage der KfW oder BAFA für BEG EM (Einzelmaßnahmen) nicht älter als 12 Monate
- Kredit kann nur zusätzlich zu bereits genehmigten Zuschüssen beantragt werden
KfW 358 – Ergänzungskredit Plus (Privatpersonen)
- Zielgruppe: Privatpersonen, Eigentümer, die das Wohngebäude als Haupt- oder Alleinwohnsitz nutzen
- Einkommensgrenze: max. 90.000 € pro Jahr
- Maßnahme: Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Heizung, Lüftung, Fenster
KfW 359 – Ergänzungskredit für alle Investierenden
- Zielgruppe: Alle, die förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden oder -einheiten umsetzen, darunter: Privatpersonen, WEG, GbR, Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen, kommunale Träger, Körperschaften, gemeinnützige Organisationen, Wohnungsbaugenossenschaften
- Maßnahme: Wie bei 358, jedoch offen für Investoren und nicht nur selbstnutzende Eigentümer
KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen
Zweck
Unterstützt den Einbau effizienter, klimafreundlicher Heizungsanlagen in bestehenden Wohngebäuden, inklusive Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Geförderte Maßnahmen
• Kauf und Installation von:
- Solarthermischen Anlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähigen Heizungen
- Innovativer Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
• Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
• Fachplanung, Baubegleitung und akustische Fachplanung
• Optimierung des Heizsystems inklusive hydraulischem Abgleich
Voraussetzungen
• Gebäude mindestens fünf Jahre alt
• Maßnahme steigert Energieeffizienz oder Anteil erneuerbarer Energien
• Optimierung des Heizsystems ist Teil des Einbaus
Antragsberechtigte
• Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern
• Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen innerhalb von WEGs
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den hier vorgestellten Programmen für Privatpersonen gibt es auch zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die Neubauten, Sanierungen oder energieeffiziente Investitionen unterstützen.
Um die optimale Förderung für Ihr Projekt zu identifizieren, die Fördermöglichkeiten sinnvoll zu kombinieren und die Antragsunterlagen korrekt vorzubereiten, ist eine fachkundige Beratung entscheidend.
Fazit
Die KfW-Förderprogramme bieten umfassende Möglichkeiten, Neubau, Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden effizient, klimafreundlich und wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Sie kombinieren finanzielle Vorteile mit klaren energetischen Mindestanforderungen, die sicherstellen, dass Gebäude den aktuellen Klimaschutz-Standards entsprechen.
Ob Sie ein Effizienzhaus bauen, ein Bestandsgebäude energetisch sanieren oder Einzelmaßnahmen wie neue Heiztechnik, Fenster oder Lüftungssysteme umsetzen – die KfW bietet passende Programme. Durch gezielte Planung, Antragstellung vor Baubeginn und die Einbindung eines Energieberaters können höchstmögliche Förderungen und Tilgungszuschüsse realisiert werden.
Sprechen Sie uns an: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden KfW-Programme, erstellen die erforderlichen Berechnungen, Konzepte und Nachweise, begleiten den Förderprozess und helfen Ihnen, maximale Förderbeträge für Ihr Vorhaben zu sichern.