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Vom Gebäudeenergiegesetz zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Was Hausbesitzer jetzt wissen sollten

Blogbeitrag_Gebäudemodernisierungsgesetz

Das sogenannte „Heizungsgesetz“ hat in den vergangenen Jahren für intensive Diskussionen gesorgt. Tatsächlich handelte es sich dabei jedoch nie um ein eigenständiges Gesetz, sondern um Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Anfang 2024 in Kraft getreten sind.

Mit dem Regierungswechsel zeichnet sich nun erneut ein Kurswechsel ab. Die neue Bundesregierung hat angekündigt, das Gebäudeenergiegesetz grundlegend zu überarbeiten. Künftig soll es unter dem Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geführt werden. Ziel ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Regelungen zu vereinfachen, mehr Technologieoffenheit zu schaffen und Eigentümern wieder größere Freiheiten bei der Wahl ihrer Heiztechnik einzuräumen.

Wichtig ist dabei jedoch: Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Viele Inhalte befinden sich noch im politischen Verfahren. Einzelne Regelungen können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch verändern. Hausbesitzer sollten die derzeitigen Ankündigungen deshalb als Planungsstand verstehen und nicht als bereits beschlossene Vorgaben.

Warum soll das Gebäudeenergiegesetz geändert werden?

Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes aus dem Jahr 2024 wurden in der öffentlichen Diskussion häufig auf die sogenannte 65-Prozent-Regel reduziert. Obwohl das Gesetz zahlreiche Übergangsfristen und Ausnahmen enthielt, wurde es von vielen Eigentümern und Verbänden als komplex wahrgenommen.

Die neue Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, die gesetzlichen Anforderungen zu vereinfachen und die Technologieoffenheit stärker in den Vordergrund zu stellen.

Allerdings bedeutet eine größere Auswahl an technischen Möglichkeiten nicht automatisch, dass alle verfügbaren Technologien langfristig gleichermaßen wirtschaftlich oder zukunftssicher sind.

Die bekannte 65-Prozent-Regel soll entfallen

Nach den bisher bekannten Plänen soll die Verpflichtung zum Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu eingebauten Heizungen künftig entfallen.

Damit wären neue Gas- oder Ölheizungen grundsätzlich wieder einfacher möglich. Befürworter sehen darin eine Entlastung für Eigentümer und mehr Flexibilität bei Investitionsentscheidungen.

Gleichzeitig verändern sich die langfristigen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen dadurch nicht grundlegend. Europäische Klimaschutzziele, steigende CO₂-Kosten und die zunehmende Elektrifizierung des Wärmesektors werden auch künftig eine wichtige Rolle spielen.

Ob eine Technologie zulässig ist, sagt deshalb noch nichts darüber aus, ob sie über ihre gesamte Lebensdauer hinweg auch die wirtschaftlich sinnvollste Lösung darstellt.

Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden

Ein weit verbreitetes Missverständnis war in den vergangenen Jahren die Annahme, funktionierende Öl- und Gasheizungen müssten grundsätzlich ausgetauscht werden.

Eine solche allgemeine Austauschpflicht bestand jedoch auch bisher nicht. Daran soll sich nach den aktuellen Planungen ebenfalls nichts ändern.

Wer eine funktionierende Heizungsanlage besitzt, kann diese weiterhin betreiben. Ein Austausch allein aufgrund der aktuellen politischen Diskussion ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.

Steht ohnehin eine Erneuerung an, sollte die Entscheidung jedoch nicht allein anhand der heutigen Gesetzeslage getroffen werden, sondern mit Blick auf die nächsten Jahrzehnte.

Neue fossile Heizungen sollen wieder einfacher möglich werden

Nach den derzeit bekannten Plänen sollen Eigentümer künftig wieder einfacher neue Gas- oder Ölheizungen einbauen können.

Die eigentliche Frage beginnt jedoch nicht bei den Investitionskosten, sondern bei den späteren Betriebskosten. Heizungsanlagen werden in der Regel über Jahrzehnte genutzt. In diesem Zeitraum können sich politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen mehrfach verändern.

Gerade deshalb sollten Investitionsentscheidungen nicht ausschließlich an kurzfristigen politischen Diskussionen ausgerichtet werden.

Die sogenannte „Biotreppe“ wirft weiterhin Fragen auf

Nach den aktuellen Planungen sollen neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe nutzen.

Diskutiert werden unter anderem Biomethan oder Bioheizöl. Ziel ist es, bestehende Heiztechnologien weiter nutzen zu können und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Die genaue Ausgestaltung befindet sich allerdings noch im politischen Verfahren.

Unabhängig davon wird die praktische Umsetzbarkeit dieses Ansatzes von vielen Fachleuten kritisch betrachtet. Zahlreiche Experten weisen darauf hin, dass die Potenziale für Biomethan und andere erneuerbare Brennstoffe begrenzt seien. Gleichzeitig werden diese Energieträger auch in Bereichen benötigt, in denen eine direkte Elektrifizierung nur eingeschränkt möglich ist.

Ob künftig ausreichend Mengen für Millionen von Heizungsanlagen verfügbar sein werden, lässt sich derzeit kaum belastbar beurteilen. Ebenso unsicher ist die Preisentwicklung. Vieles spricht dafür, dass klimaneutrale Brennstoffe langfristig deutlich teurer sein könnten als heutiges Erdgas oder Heizöl.

Gerade diese Unsicherheiten führen dazu, dass die sogenannte Biotreppe von vielen Fachverbänden kritisch gesehen wird.

Langfristige Kosten bleiben schwer kalkulierbar

Bei der Entscheidung für eine neue Heizungsanlage sollten Eigentümer nicht nur die Anschaffungskosten betrachten. Mindestens ebenso wichtig sind die Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer.

Niemand kann heute belastbar vorhersagen, wie sich die Preise für Erdgas, Heizöl, Biomethan oder Bioheizöl in zehn oder fünfzehn Jahren entwickeln werden.

Hinzu kommt die europäische CO₂-Bepreisung. Viele Experten rechnen langfristig mit steigenden Kosten für fossile Energieträger. Wie stark diese Entwicklung ausfallen wird, kann derzeit allerdings niemand seriös vorhersagen.

Für Eigentümer bedeutet dies vor allem eines: Die langfristige Wirtschaftlichkeit fossiler Heizsysteme ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Auch Vermieter könnten künftig stärker beteiligt werden

Nach bisherigen politischen Ankündigungen wird darüber hinaus diskutiert, Vermieter stärker an den Heizkosten zu beteiligen, wenn weiterhin fossile Heizsysteme eingesetzt werden.

Wie eine solche Regelung konkret ausgestaltet werden könnte und ob sie tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Die Diskussion zeigt jedoch, dass sich auch für Vermieter zusätzliche wirtschaftliche Risiken ergeben könnten.

Bundesweite Solarpflicht geplant – in vielen Bundesländern bereits Realität

Ein weiterer Bestandteil des aktuellen Gesetzentwurfs ist die Einführung eines bundesweiten Solarstandards. Auch hierbei gilt: Die Regelungen sind noch nicht endgültig beschlossen und können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.

Grundsätzlich soll die Nutzung von Solarenergie schrittweise ausgeweitet werden. Eine bundesweite Solarpflicht würde allerdings für viele Eigentümer keine grundlegend neue Situation darstellen.

Bereits heute haben zahlreiche Bundesländer eigene Solarpflichten eingeführt. Teilweise gelten diese nicht nur für Neubauten, sondern auch bei größeren Dachsanierungen im Gebäudebestand. In einigen Fällen gehen die Landesregelungen sogar über die bislang diskutierten Bundesvorgaben hinaus.

Für Eigentümer bleiben die jeweiligen Landesvorschriften daher weiterhin von großer Bedeutung. Häufig sind sie in der Praxis das strengere Regelwerk.

Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kann die stärkere Nutzung von Solarenergie jedoch viele Vorteile bieten. Insbesondere in Kombination mit Wärmepumpen lassen sich Energiekosten reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern weiter verringern.

Die Förderung erneuerbarer Heizsysteme soll bestehen bleiben

Nach aktuellem Stand sollen die bestehenden Förderprogramme grundsätzlich fortgeführt werden.

Insbesondere Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere erneuerbare Heizsysteme sollen weiterhin finanziell unterstützt werden. Dies zeigt, dass die langfristige Transformation des Wärmesektors unabhängig von einzelnen politischen Kurswechseln grundsätzlich fortgesetzt werden soll.

Warum erneuerbare Heizsysteme weiterhin an Bedeutung gewinnen dürften

Die aktuelle Diskussion könnte den Eindruck vermitteln, dass Wärmepumpen lediglich aufgrund gesetzlicher Vorgaben an Bedeutung gewonnen haben. Tatsächlich sprechen jedoch zahlreiche technische und wirtschaftliche Argumente für erneuerbare Heizsysteme.

Wärmepumpen arbeiten äußerst effizient und ermöglichen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen zusätzliche Einsparpotenziale. Biomasseheizungen stellen insbesondere dort eine interessante Alternative dar, wo eine Wärmepumpe technisch oder wirtschaftlich weniger geeignet ist.

Darüber hinaus profitieren erneuerbare Heizsysteme weiterhin von Fördermöglichkeiten und sind nicht unmittelbar von steigenden CO₂-Kosten betroffen.

Natürlich eignet sich nicht jede Technologie für jedes Gebäude. Dennoch zeigt die Praxis, dass Wärmepumpen und Biomasseheizungen heute auch in vielen Bestandsgebäuden wirtschaftlich und technisch sinnvoll eingesetzt werden können.

Fazit

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz steht ein erneuter Kurswechsel in der deutschen Energiepolitik bevor. Die bekannte 65-Prozent-Regel soll entfallen und Eigentümer sollen wieder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten.

Gleichzeitig befinden sich zahlreiche Details noch im politischen Verfahren. Nicht alles, was heute diskutiert wird, wird später zwangsläufig unverändert Gesetz.

Die langfristigen Entwicklungen im Energiesektor werden dagegen wesentlich stärker von steigenden CO₂-Kosten, der Elektrifizierung des Wärmesektors und dem Ausbau erneuerbarer Energien geprägt.

Wer heute in eine Heizungsanlage investiert, sollte deshalb weniger auf kurzfristige politische Diskussionen als vielmehr auf die Rahmenbedingungen der kommenden Jahrzehnte schauen.

Für viele Gebäude werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere erneuerbare Lösungen daher auch künftig wirtschaftlich und technisch überzeugende Optionen bleiben.

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